Allgemeine Geschäftsbedingungen für LeadRadar
Version: 2026-08-01
Stand: 2. August 2026
1. Anbieter und Kontakt
LeadRadar wird angeboten und betrieben durch:
Atlex GmbH
Oberdorfstrasse 24a
9524 Zuzwil
Schweiz
E-Mail: info@atlex.ch
Nachfolgend wird die Atlex GmbH als Atlex bezeichnet.
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung von LeadRadar durch registrierte Kundinnen und Kunden sowie deren autorisierte Benutzerinnen und Benutzer.
Sie gelten für:
- die LeadRadar-Webplattform
- den administrativen Bereich
- die LeadRadar-Mobile-App
- den kostenlosen Plan
- das 30-Tage-Upgrade
- das 365-Tage-Upgrade
- ergänzende Leistungen, die ausdrücklich unter Einbezug dieser AGB angeboten werden
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Atlex ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
3. Vertragsunterlagen und Rangfolge
Der Vertrag zwischen Atlex und dem Kunden besteht aus:
- der bei Registrierung oder Bestellung angezeigten Leistungsbeschreibung
- der jeweiligen Bestell- oder Aktivierungsbestätigung
- diesen AGB
- der Datenschutzerklärung
- gegebenenfalls einer separaten Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung
- gegebenenfalls einer individuell vereinbarten Leistungsbeschreibung
Bei Widersprüchen geht eine ausdrücklich individuell vereinbarte Regelung diesen AGB vor.
Für Datenschutzfragen gilt ergänzend die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung unter https://leadradar.ch/datenschutz/.
4. Zielgruppe und Vertretungsberechtigung
LeadRadar richtet sich in erster Linie an Unternehmen, Organisationen, Selbstständigerwerbende und andere berufliche Nutzer.
Wer ein Kundenkonto eröffnet oder eine Bestellung auslöst, bestätigt:
- mindestens 18 Jahre alt und handlungsfähig zu sein
- zur Vertretung des angegebenen Unternehmens oder der Organisation berechtigt zu sein
- richtige und vollständige Angaben zu machen
- diese AGB im Namen des Kunden wirksam akzeptieren zu dürfen
Soweit LeadRadar ausnahmsweise von einer Konsumentin oder einem Konsumenten genutzt wird, bleiben zwingende gesetzliche Schutzbestimmungen vorbehalten.
5. Leistungsgegenstand
LeadRadar ist eine digitale Plattform zur Vorbereitung, Erfassung, Bearbeitung, Verwaltung und zum Export von Lead- und Eventdaten.
Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach:
- dem gewählten Plan oder Upgrade
- der im Bestellprozess angezeigten Leistungsbeschreibung
- den technisch verfügbaren Funktionen
- der Anzahl freigeschalteter Benutzer, Geräte, Events oder sonstiger Nutzungseinheiten
Atlex schuldet die Bereitstellung der vereinbarten digitalen Funktionen, nicht jedoch einen bestimmten geschäftlichen Erfolg, eine bestimmte Anzahl Leads oder einen bestimmten Umsatz.
6. Online-only-Betrieb
LeadRadar wird in der aktuellen Produktphase als Online-Dienst bereitgestellt.
Für die ordnungsgemässe Nutzung sind insbesondere erforderlich:
- eine ausreichende Internetverbindung
- ein unterstütztes Endgerät
- ein aktuelles Betriebssystem
- eine unterstützte Browser- oder App-Version
- die erforderlichen Geräteberechtigungen
Ein unterbrechungsfreier Offline-Betrieb, eine Offline-Outbox oder eine automatische Offline-Synchronisation sind nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich als verfügbare Funktion ausgewiesen werden.
7. Registrierung und kostenloser Vertragsschluss
Für die Nutzung des kostenlosen Plans ist eine Registrierung erforderlich.
Der Kunde gibt im Registrierungsprozess die verlangten Angaben ein, prüft diese und akzeptiert die geltenden AGB sowie die Datenschutzerklärung.
Der Vertrag über den kostenlosen Plan kommt zustande, wenn Atlex:
- die Registrierung elektronisch bestätigt
- den Zugang aktiviert oder
- einen funktionsfähigen Anmeldelink bereitstellt
Atlex kann eine Registrierung aus sachlichen Gründen ablehnen, insbesondere bei falschen Angaben, Sicherheitsrisiken, missbräuchlicher Nutzung oder fehlender Vertretungsberechtigung.
8. Vertragsschluss bei kostenpflichtigen Upgrades
Die Darstellung eines kostenpflichtigen Upgrades auf der Website oder innerhalb der Plattform stellt grundsätzlich eine Einladung zur Bestellung dar.
Vor Abgabe der Bestellung werden dem Kunden insbesondere angezeigt:
- das gewählte Upgrade
- die Nutzungsdauer
- der Leistungsumfang
- der Preis
- allfällige Steuern und zwingende Zuschläge
- der Beginn der Nutzungsdauer
- die gewählte Zahlungsmethode
Der Kunde gibt eine verbindliche Bestellung ab, indem er die Bestellübersicht bestätigt und die entsprechend bezeichnete zahlungspflichtige Aktion ausführt.
Atlex nimmt die Bestellung an durch:
- eine elektronische Bestellbestätigung
- die erfolgreiche Zahlungsbestätigung oder
- die Aktivierung des bestellten Upgrades
9. Prüfung und Korrektur von Eingaben
Vor Abschluss einer Registrierung oder Bestellung kann der Kunde die eingegebenen Angaben und die Bestellübersicht prüfen.
Erkennbare Eingabefehler können vor dem verbindlichen Absenden korrigiert werden.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, insbesondere folgende Angaben vor der Bestätigung zu prüfen:
- Unternehmen oder Organisation
- Name und E-Mail-Adresse
- gewählter Plan oder gewähltes Upgrade
- Anzahl oder Umfang der bestellten Nutzungseinheiten
- Preis und Nutzungsdauer
- Zahlungsinformationen
10. Elektronische Bestätigung
Nach einer erfolgreichen Registrierung oder Bestellung erhält der Kunde eine elektronische Bestätigung.
Die Bestätigung kann insbesondere enthalten:
- den gewählten Leistungsumfang
- die Nutzungsdauer
- den Preis
- den Zahlungsstatus
- den Aktivierungsstatus
- die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Dokumentversion
Der Kunde ist verpflichtet, die Bestätigung zu prüfen und erkennbare Abweichungen unverzüglich an Atlex zu melden.
11. Kundenkonto und Tenant
Jeder Kunde wird innerhalb eines logisch getrennten Organisationsbereichs geführt. Dieser Organisationsbereich wird technisch als Tenant bezeichnet.
Der Tenant dient insbesondere der Trennung von:
- Benutzerkonten
- Events
- Formularen
- Leads
- Geräten
- Exporten
- Einstellungen
- zahlungsbezogenen Informationen
Der Kunde ist für die organisatorische Verwaltung seines Tenants verantwortlich.
12. Benutzer, Rollen und Zugangsdaten
Der Kunde darf nur berechtigten Personen Zugang zu seinem Tenant geben.
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
- Benutzerkonten personenbezogen zuzuweisen
- Zugangsdaten vertraulich zu behandeln
- sichere Anmeldeverfahren zu verwenden
- ausgeschiedene oder nicht mehr berechtigte Personen zu entfernen
- erkannte Sicherheitsvorfälle unverzüglich zu melden
- Rollen und Berechtigungen regelmässig zu überprüfen
Die Weitergabe eines persönlichen Zugangs an unberechtigte Dritte ist nicht gestattet.
Handlungen, die über ein ordnungsgemäss authentifiziertes Kundenkonto ausgeführt werden, werden dem Kunden zugerechnet, soweit der Kunde nicht nachweist, dass eine von Atlex zu vertretende Sicherheitsverletzung vorlag.
13. Pläne und kostenpflichtige Upgrades
LeadRadar wird mit genau drei grundlegenden Bezugsmodellen angeboten:
- kostenloser Plan
- 30-Tage-Upgrade
- 365-Tage-Upgrade
Der jeweils aktuelle Leistungsumfang wird vor der Registrierung oder Bestellung angezeigt.
Ein kostenpflichtiges Upgrade erweitert den kostenlosen Plan für die angezeigte Nutzungsdauer und im angezeigten Umfang.
Zusätzliche Geräte, Benutzer oder Funktionen können nur genutzt werden, wenn sie im gewählten Leistungsumfang enthalten oder separat freigeschaltet sind.
14. Kostenloser Plan
Der kostenlose Plan kann zeitlich unbefristet angeboten werden, unterliegt jedoch den jeweils ausgewiesenen Funktions- und Nutzungsgrenzen.
Atlex kann den Umfang des kostenlosen Plans für die Zukunft anpassen, insbesondere aus technischen, wirtschaftlichen, sicherheitsbezogenen oder rechtlichen Gründen.
Atlex informiert über wesentliche Einschränkungen in angemessener Weise.
Ein Anspruch auf dauerhafte Beibehaltung einzelner kostenloser Funktionen besteht nicht.
Bereits bezahlte Leistungszeiträume bleiben von Änderungen des kostenlosen Plans grundsätzlich unberührt.
15. 30-Tage-Upgrade
Das 30-Tage-Upgrade gilt für 30 aufeinanderfolgende Kalendertage ab dem im Bestell- oder Aktivierungsprozess angegebenen Beginn.
Es endet nach Ablauf der 30 Tage automatisch.
Eine Kündigung zum Ende der festen Nutzungsdauer ist nicht erforderlich.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Bestellübersicht und der Aktivierungsbestätigung.
16. 365-Tage-Upgrade
Das 365-Tage-Upgrade gilt für 365 aufeinanderfolgende Kalendertage ab dem im Bestell- oder Aktivierungsprozess angegebenen Beginn.
Es endet nach Ablauf der 365 Tage automatisch.
Eine Kündigung zum Ende der festen Nutzungsdauer ist nicht erforderlich.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Bestellübersicht und der Aktivierungsbestätigung.
17. Keine automatische Verlängerung
Das 30-Tage-Upgrade und das 365-Tage-Upgrade verlängern sich nicht automatisch.
Nach Ablauf kann der Kunde selbstständig ein neues kostenpflichtiges Upgrade bestellen.
Ohne erneute Bestellung wird der Tenant nach Ablauf grundsätzlich auf den dann verfügbaren kostenlosen Plan zurückgeführt, soweit der Dienst weiterhin angeboten wird.
Funktionen, Kapazitäten oder Zugriffe, die ausschliesslich im kostenpflichtigen Upgrade enthalten waren, können nach Ablauf eingeschränkt werden.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, benötigte Daten rechtzeitig zu exportieren.
18. Preise, Steuern und Gesamtpreis
Es gilt der Preis, der unmittelbar vor Abgabe der Bestellung angezeigt wird.
Preise werden grundsätzlich in Schweizer Franken angegeben, sofern nicht ausdrücklich eine andere Währung ausgewiesen wird.
Vor der Bestellung wird transparent angezeigt:
- der tatsächlich zu bezahlende Gesamtpreis
- ob die Mehrwertsteuer enthalten ist
- allfällige gesetzlich vorgeschriebene Abgaben
- allfällige optionale Zusatzleistungen
Nicht frei wählbare Zuschläge werden, soweit gesetzlich erforderlich, im angezeigten Gesamtpreis berücksichtigt.
19. Zahlung und Stripe
Kostenpflichtige Upgrades sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen.
Die Zahlungsabwicklung kann über Stripe oder einen anderen im Bestellprozess bezeichneten Zahlungsdienst erfolgen.
Für die Zahlungsabwicklung können ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstes gelten.
Atlex erhält nur diejenigen Zahlungs- und Transaktionsinformationen, die für:
- die Vertragsabwicklung
- die Zahlungszuordnung
- die Rechnungsstellung
- die Betrugsprävention
- den Support
erforderlich sind.
Ein kostenpflichtiges Upgrade kann bis zum erfolgreichen Abschluss der Zahlung im Status ausstehend bleiben.
20. Aktivierung, Nutzungsbeginn und Laufzeit
Die Nutzungsdauer beginnt mit dem in der Bestell- oder Aktivierungsbestätigung ausgewiesenen Zeitpunkt.
Kann ein Upgrade aus technischen Gründen nicht unmittelbar aktiviert werden, beginnt die Nutzungsdauer grundsätzlich erst mit der tatsächlichen Aktivierung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Kunde muss erkennbare Aktivierungsprobleme unverzüglich melden.
Eine vom Kunden verspätet begonnene Nutzung verlängert die feste Nutzungsdauer nicht.
21. Änderungen und Rückkehr zum kostenlosen Plan
Während eines laufenden kostenpflichtigen Zeitraums kann der Kunde weitere angebotene Nutzungseinheiten bestellen.
Eine nachträgliche Reduktion eines bereits aktivierten festen Leistungszeitraums führt grundsätzlich nicht zu einer anteiligen Rückerstattung.
Zwingende gesetzliche Ansprüche sowie Ansprüche wegen einer von Atlex zu vertretenden dauerhaften Nichterbringung bleiben vorbehalten.
Nach Ablauf eines Upgrades können insbesondere folgende Einschränkungen gelten:
- keine Neuerfassung über zusätzliche Geräte
- reduzierte Anzahl aktiver Events
- eingeschränkte Verwaltungsfunktionen
- eingeschränkte Export- oder Bearbeitungsfunktionen
- Rückkehr zu den Grenzen des kostenlosen Plans
Die tatsächlich geltenden Grenzen werden in der Plattform angezeigt.
22. Allgemeine Pflichten des Kunden
Der Kunde nutzt LeadRadar rechtmässig, sorgfältig und entsprechend dem vereinbarten Zweck.
Untersagt sind insbesondere:
- rechtswidrige oder täuschende Nutzung
- Erfassung von Daten ohne ausreichende Berechtigung
- unerlaubte Werbung oder Spam
- Verletzung von Persönlichkeits-, Datenschutz- oder Immaterialgüterrechten
- Umgehung technischer Nutzungsgrenzen
- unbefugtes Eindringen in Systeme
- Verbreitung von Schadsoftware
- automatisierte Massenabfragen ohne Zustimmung
- Weiterverkauf oder Untervermietung des Dienstes ohne Zustimmung
- Störung der Sicherheit oder Verfügbarkeit
- Reverse Engineering, soweit kein zwingendes Recht dazu besteht
Der Kunde trifft angemessene organisatorische Massnahmen, damit auch seine Benutzer diese Pflichten einhalten.
23. Verantwortung für Lead- und Kontaktdaten
Der Kunde entscheidet grundsätzlich über Zweck und Mittel der Erfassung seiner Lead-, Kontakt-, Formular- und Eventdaten.
Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für:
- eine ausreichende Rechtsgrundlage der Datenerfassung
- erforderliche Einwilligungen
- transparente Information betroffener Personen
- die Rechtmässigkeit von Formularfragen
- die Rechtmässigkeit von Notizen, Bildern, Audioaufnahmen und Anhängen
- zulässige Nachbearbeitung und Kontaktaufnahme
- Einhaltung von Werbe-, Wettbewerbs- und Kommunikationsvorschriften
- Bearbeitung von Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschbegehren
LeadRadar darf nicht verwendet werden, um besonders schützenswerte Personendaten zu erfassen, sofern dies nicht rechtlich zulässig, sachlich erforderlich und durch angemessene Schutzmassnahmen abgesichert ist.
24. Formulare, Inhalte und Eingaben
Der Kunde ist für die von ihm erstellten oder importierten Inhalte verantwortlich.
Dazu gehören insbesondere:
- Formularbezeichnungen
- Fragen
- Auswahlwerte
- Hilfetexte
- Pflichtfelder
- Logos
- Bilder
- Notizen
- Audioinhalte
- Dokumente
- Exportinhalte
Atlex prüft diese Inhalte nicht generell vorab.
Der Kunde gewährleistet, dass seine Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und keine rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden oder sicherheitsgefährdenden Inhalte enthalten.
25. Mobile App und Geräte
Die Lead-Erfassung kann über unterstützte Smartphones und Tablets erfolgen.
Je nach Funktion kann die Mobile App Zugriff benötigen auf:
- Kamera
- ausgewählte Bilder oder Dokumente
- Mikrofon
- ausgewählte Kontakte
- technische Geräteinformationen
- lokalen sicheren Speicher
Der Kunde und seine Benutzer entscheiden, welche optionalen Geräteberechtigungen erteilt werden.
LeadRadar benötigt keinen präzisen oder ungefähren Standortzugriff.
Der Kunde ist verantwortlich für:
- kompatible Endgeräte
- aktuelle Betriebssysteme
- Schutz der Geräte vor unbefugtem Zugriff
- sichere Aufbewahrung von Gerätecodes
- unverzügliche Sperrung verlorener oder kompromittierter Geräte
- Einhaltung interner Geräte- und Sicherheitsrichtlinien
26. OCR und automatisierte Funktionen
LeadRadar kann Funktionen zur Texterkennung, Visitenkartenerkennung, Feldzuordnung und Datenvorbelegung bereitstellen.
Solche Ergebnisse können fehlerhaft oder unvollständig sein.
Insbesondere können betroffen sein:
- Namen
- E-Mail-Adressen
- Telefonnummern
- Umlaute und Sonderzeichen
- Unternehmensbezeichnungen
- Adressen
- Feldzuordnungen
Der Kunde und seine Benutzer müssen automatisch erkannte oder vorgeschlagene Inhalte vor dem Speichern, Exportieren oder Weiterverwenden prüfen.
Atlex übernimmt keine Gewähr für die fehlerfreie Erkennung oder fachliche Richtigkeit automatisch erzeugter Vorschläge.
27. Apple App Store und Google Play
Die Mobile App kann über den Apple App Store und Google Play bereitgestellt werden.
Für Download, Installation und Aktualisierung gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Stores.
Apple und Google sind nicht Vertragspartner für die von Atlex unmittelbar angebotene LeadRadar-Leistung, sofern im jeweiligen Bestellprozess nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen wird.
Die Verfügbarkeit einer bestimmten App-Version kann von:
- Store-Prüfungen
- technischen Richtlinien
- Betriebssystemanforderungen
- regionalen Einschränkungen
- Freigabeprozessen
abhängen.
Atlex kann nicht garantieren, dass eine Aktualisierung durch einen Store zu einem bestimmten Zeitpunkt freigegeben wird.
28. Externe Dienste und Infrastruktur
Atlex darf geeignete externe Dienstleister und Unterauftragnehmer einsetzen, soweit dies für den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb von LeadRadar erforderlich ist.
Dazu können insbesondere gehören:
- Hosting- und Rechenzentrumsanbieter
- E-Mail-Dienstleister
- Zahlungsdienstleister
- Support- und Kommunikationsdienste
- Sicherheitsdienste
- Analyse- und Fehlerdiagnosedienste
- App-Build- und Store-Dienste
Der Einsatz externer Dienste und die damit verbundene Datenbearbeitung werden in der Datenschutzerklärung näher beschrieben.
Atlex bleibt für die vertragsgemässe Leistungserbringung verantwortlich, soweit diese AGB oder zwingendes Recht nichts anderes vorsehen.
29. Datenschutz und Auftragsbearbeitung
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung und dem anwendbaren Datenschutzrecht.
Soweit der Kunde Zweck und Mittel der Bearbeitung von Lead-, Kontakt-, Formular- oder Eventdaten bestimmt, bleibt der Kunde für diese Bearbeitung verantwortlich.
Soweit Atlex solche Daten ausschliesslich im Auftrag des Kunden bearbeitet, handelt Atlex als Auftragsbearbeiterin.
Der Kunde ist verantwortlich für:
- rechtmässige Weisungen
- zulässige Datenerfassung
- Information betroffener Personen
- Bearbeitung von Betroffenenbegehren
- Prüfung besonderer Geheimhaltungs- oder Branchenpflichten
Soweit erforderlich, schliessen Atlex und der Kunde eine separate Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung.
Eine solche Vereinbarung geht für ihren Datenschutzgegenstand diesen AGB vor.
30. Vertraulichkeit und Sicherheit
Atlex und der Kunde behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei angemessen geschützt.
Atlex trifft risikogerechte technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Plattform.
Der Kunde ist verpflichtet:
- Zugangsdaten zu schützen
- Benutzerberechtigungen aktuell zu halten
- Endgeräte zu sichern
- Exporte sicher aufzubewahren
- Sicherheitsvorfälle unverzüglich zu melden
- keine vertraulichen Informationen unnötig in Freitextfelder einzutragen
Keine technische oder organisatorische Massnahme kann einen absoluten Schutz vor sämtlichen Risiken gewährleisten.
31. Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen
Atlex bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit und einen stabilen Betrieb.
Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in einer separaten Vereinbarung zugesichert wurde.
Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:
- Wartungsarbeiten
- Sicherheitsupdates
- Störungen externer Dienstleister
- Internet- oder Netzwerkausfälle
- höhere Gewalt
- dringende Schutzmassnahmen
- Store- oder Betriebssystemänderungen
Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit ausserhalb üblicher Hauptnutzungszeiten durchgeführt oder angemessen angekündigt.
Atlex darf Funktionen weiterentwickeln, ersetzen oder anpassen, sofern der vereinbarte Kernnutzen eines laufenden kostenpflichtigen Zeitraums nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
32. Datensicherung und Datenexport
Atlex kann betriebliche Sicherungskopien erstellen.
Solche Datensicherungen dienen der Wiederherstellung und Betriebssicherheit und stellen kein kundenspezifisches Archiv dar.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich:
- wichtige Daten regelmässig zu exportieren
- Exporte sicher aufzubewahren
- gesetzliche Aufbewahrungspflichten zu erfüllen
- vor Ablauf eines Upgrades benötigte Daten zu sichern
- vor einer Kontolöschung erforderliche Daten zu exportieren
Atlex kann nicht garantieren, dass einzelne vom Kunden gelöschte Daten aus betrieblichen Sicherungskopien separat wiederhergestellt werden können.
Die Behandlung gelöschter Daten und Sicherungskopien richtet sich ergänzend nach der Datenschutzerklärung und dem betrieblichen Löschkonzept.
33. Geistiges Eigentum und Nutzungsrecht
Alle Rechte an LeadRadar verbleiben bei Atlex oder den jeweiligen Rechteinhabern.
Für die Vertragsdauer erhält der Kunde ein:
- beschränktes
- nicht ausschliessliches
- nicht übertragbares
- nicht unterlizenzierbares
Recht zur vertragsgemässen Nutzung von LeadRadar.
Der Kunde behält die Rechte an seinen eigenen Inhalten und Daten.
Der Kunde räumt Atlex die technisch erforderlichen Rechte ein, um diese Inhalte für die Vertragserfüllung zu:
- speichern
- übertragen
- anzeigen
- verarbeiten
- sichern
- exportieren
Eine Nutzung der Kundeninhalte für andere Zwecke erfolgt nur auf einer ausreichenden vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage.
34. Support und Mitwirkung
Supportanfragen können über die von Atlex bereitgestellten Kontaktwege eingereicht werden.
Der Kunde stellt für eine effiziente Bearbeitung angemessene Informationen bereit, insbesondere:
- betroffener Tenant
- Benutzer oder Gerät
- Zeitpunkt des Problems
- nachvollziehbare Fehlerbeschreibung
- betroffene Funktion
- vorhandene Trace-ID
- geeignete Screenshots ohne unnötige Personendaten
Der Kunde wirkt bei Fehleranalyse, Sicherheitsprüfung und Wiederherstellung in angemessenem Umfang mit.
Supportzeiten oder garantierte Reaktionszeiten gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
35. Sperrung und Schutzmassnahmen
Atlex darf einen Zugang, Benutzer, ein Gerät oder einen Tenant vorübergehend einschränken oder sperren, wenn dies erforderlich ist zur:
- Abwehr eines Sicherheitsrisikos
- Verhinderung rechtswidriger Nutzung
- Vermeidung von Schäden
- Einhaltung gesetzlicher Anordnungen
- Untersuchung eines Missbrauchsverdachts
- Durchsetzung fälliger Zahlungen
- Stabilisierung des Dienstes
Atlex berücksichtigt dabei die Interessen des Kunden und wählt nach Möglichkeit eine verhältnismässige Massnahme.
Der Kunde wird informiert, soweit dies rechtlich und sicherheitstechnisch zulässig ist.
36. Beendigung, Konto- und Datenlöschung
Der kostenlose Plan kann vom Kunden durch Löschung des Kontos oder eine entsprechende Anfrage beendet werden.
Kostenpflichtige Upgrades enden automatisch nach Ablauf der festen Nutzungsdauer.
Eine vorzeitige Beendigung lässt die Zahlungspflicht für den bereits aktivierten festen Zeitraum grundsätzlich unberührt.
Der Kunde ist verpflichtet, benötigte Daten vor Vertragsende oder Kontolöschung zu exportieren.
Eine Konto- und Datenlöschung kann über den dafür bereitgestellten Prozess oder über den Support angefordert werden.
Atlex kann zur Verhinderung unberechtigter Löschungen eine Verifikation über die registrierte E-Mail-Adresse verlangen.
Nach bestätigter Löschanfrage werden Daten nach Massgabe:
- der vertraglichen Pflichten
- der Datenschutzerklärung
- gesetzlicher Aufbewahrungspflichten
- berechtigter Sicherheits- und Nachweisinteressen
- des betrieblichen Löschkonzepts
gelöscht oder anonymisiert.
37. Gewährleistung
Atlex gewährleistet, dass LeadRadar im Wesentlichen entsprechend der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung bereitgestellt wird.
Atlex gewährleistet nicht:
- ununterbrochene Verfügbarkeit
- vollständige Fehlerfreiheit
- Kompatibilität mit jedem Endgerät
- fehlerfreie OCR-Ergebnisse
- einen bestimmten geschäftlichen Erfolg
- eine bestimmte Leadqualität
- eine bestimmte Zahl von Kontakten
- die rechtliche Zulässigkeit kundenseitiger Formulare oder Inhalte
Der Kunde meldet reproduzierbare Mängel unverzüglich und gibt Atlex eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung und Behebung.
Atlex kann einen Mangel nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Umgehungslösung oder Ersatz der betroffenen Funktion beheben.
38. Haftung und höhere Gewalt
Atlex haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden, sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Atlex nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, soweit gesetzlich zulässig.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung für einen kostenpflichtigen Leistungszeitraum auf die vom Kunden für den betroffenen Leistungsumfang in den vorangegangenen zwölf Monaten tatsächlich bezahlten Beträge begrenzt.
Atlex haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für:
- indirekte Schäden
- entgangenen Gewinn
- ausgebliebene Geschäftschancen
- kundenseitig verursachte Datenfehler
- nicht geprüfte OCR-Ergebnisse
- unzulässige Lead-Erfassung
- Ausfälle der Internetverbindung des Kunden
- ungeeignete oder unsichere Endgeräte
- Verstösse kundenseitiger Benutzer
- Datenverluste, die durch zumutbare Exporte vermeidbar gewesen wären
Atlex ist von der Leistungspflicht befreit, soweit die Leistung durch Ereignisse ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs vorübergehend unmöglich oder wesentlich erschwert wird.
Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, behördliche Massnahmen, Krieg, Streik, grossflächige Netzausfälle, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmassnahmen und Ausfälle kritischer Infrastruktur.
39. Änderungen des Dienstes und der AGB
Atlex kann LeadRadar und diese AGB für die Zukunft anpassen, wenn dies erforderlich ist wegen:
- technischer Weiterentwicklung
- Sicherheitsanforderungen
- Gesetzesänderungen
- behördlicher Vorgaben
- Änderungen externer Dienste
- Anpassungen des Produktmodells
- berechtigter wirtschaftlicher Interessen
Wesentliche Änderungen werden in angemessener Weise mitgeteilt.
Eine wesentliche nachteilige Änderung wird grundsätzlich nicht rückwirkend auf einen bereits bezahlten festen Leistungszeitraum angewendet, sofern keine rechtliche oder sicherheitsbezogene Notwendigkeit besteht.
Für eine neue Registrierung, eine neue Bestellung oder einen neuen Leistungszeitraum gilt die dabei angezeigte Dokumentversion.
Nutzt der Kunde LeadRadar nach Wirksamwerden einer zulässig angekündigten Änderung weiter, gilt dies als Zustimmung, soweit eine solche Zustimmung rechtlich wirksam möglich ist.
40. Übertragung, Mitteilungen, Teilunwirksamkeit, Recht und Gerichtsstand
Der Kunde darf den Vertrag ohne vorherige Zustimmung von Atlex nicht auf einen Dritten übertragen.
Atlex darf den Vertrag im Rahmen einer Unternehmensübertragung, Umstrukturierung oder Übertragung des LeadRadar-Geschäfts auf einen geeigneten Rechtsnachfolger übertragen. Der Kunde wird darüber angemessen informiert.
Vertragsbezogene Mitteilungen können elektronisch erfolgen, insbesondere:
- per E-Mail
- innerhalb der Plattform
- über das Kundenkonto
- über eine veröffentlichte Mitteilung bei nicht wesentlichen Änderungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine zulässige Regelung ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Regeln, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Atlex GmbH.
Dokumentversion: 2026-08-01
Stand: 2. August 2026
